Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Die Bodenmeister (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Gültig ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB.

Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), also natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten.
Der Vertrag kommt mit Zugang der vom Kunden unterfertigten Auftragsbestätigung oder durch eine elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail oder SMS) zustande.

3. Entgelt

Die angegebenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf.
Das vereinbarte Entgelt ist binnen zehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein. Während des Verzugs ist die Geldschuld mit 7,38 % p.a. zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, bei nachgewiesenem höheren Schaden höhere Verzugszinsen geltend zu machen.

Zahlungen mittels Kreditkarte gelten nur als erfolgt, wenn der Betrag unwiderruflich gutgeschrieben ist.

Bei Dauerschuldverhältnissen wird das Entgelt wertgesichert nach dem VPI 2010 = 100, Basismonat ist der September des dem Vertragsabschluss vorangehenden Jahres.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten, insbesondere Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, zu tragen.

Ein Aufrechnungsrecht steht Unternehmern nicht zu.
Verbraucher dürfen nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.

Der Unternehmer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche zurückzuhalten.

Die Bodenmeister ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.

Der Kunde hat am Arbeitsort, soweit erforderlich, eine Entnahmemöglichkeit für Strom und Wasser bereitzustellen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Gewährleistung

Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung oder Austausch.
Die Bodenmeister ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

Bei Unternehmern leisten wir zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
Kann eine Verbesserung nicht erfolgen, so kann der Kunde bei nicht bloß geringfügigem Mangel eine Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen.

Unternehmer müssen die erbrachten Leistungen binnen 10 Tagen prüfen und etwaige Mängel binnen 5 Werktagen ab Fertigstellung schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel sind binnen 4 Werktagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen und die rechtzeitige Rüge des Mangels.

Garantien im Rechtssinne werden nicht abgegeben; etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt.

5. Haftung

Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangene Gewinne, Vermögensschäden, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

Bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, insbesondere wenn sie Teil einer Schließanlage sind, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Wird der Vertrag von einem Vertreter des Kunden (z. B. Hausverwaltung, Bauleitung) abgeschlossen, haftet dieser neben dem Kunden als Bürge und Zahler.

6. Datenschutz

Wir gewährleisten, dass personenbezogene Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung verarbeitet, gespeichert und genutzt werden.
Eine Weitergabe erfolgt nur an verbundene Unternehmen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung (abrufbar auf unserer Website) enthalten.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz von Die Bodenmeister.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

II. Besondere Bestimmungen

1. Bodenverlege- und Sanierungsarbeiten

Das Vertragsverhältnis wird grundsätzlich für die Dauer der vereinbarten Arbeiten abgeschlossen.
Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen zu vergüten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle ordnungsgemäß zugänglich ist und geeignete Lager- und Arbeitsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Strom, Wasser) gegeben sind.

Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir uns vor, den Mehraufwand gesondert zu verrechnen.

2. Pflege- und Wartungsverträge (z. B. Parkettpflege, Bodenreinigung)

Diese Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können sowohl vom Kunden als auch von Die Bodenmeister schriftlich mit einmonatiger Frist zum Monatsende gekündigt werden.

Wird ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, behalten wir uns vor, den vollen Preis zu verrechnen.

Das Entgelt wird entsprechend dem VPI 2010 = 100 wertgesichert, Basismonat ist der September des dem Vertragsabschluss vorangehenden Jahres.

3. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware (z. B. Bodenbeläge, Materialien, Pflegemittel) im Eigentum von Die Bodenmeister.

4. Nichtabwerbung von Personal

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und bis drei Monate nach Vertragsende kein Personal von Die Bodenmeister direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.
Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € pro Person fällig, die nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.

AGB, Die Bodenmeister, Stand 2025